Ortsbeiratssitzung in Krumbach am 14. Januar 2025

Teil 1 des Berichtes: Willkommenskultur wird groß geschrieben

Ortsvorsteher Gottfried Tschöp begrüßte die etwa 70 Besucherinnen und Besucher in der Mehrzweckhalle Krumbach. Er wünschte allen ein friedliches neues Jahr und hob die nahezu 50 Staaten ins Bewusstsein, in denen derzeit Krieg geführt wird. Er nannte die vielen Unschuldigen, die dabei sterben, aber auch diejenigen, die deshalb auf der Flucht sind und auch zu uns kommen. „Krumbach ist nicht fremdenfeindlich! Auch meine Eltern kamen als Flüchtlinge und wurden gut aufgenommen“.

Die Tagesordnung sah nach der Begrüßung den Punkt vor <Unterbringung von Geflüchteten in der ehemaligen „Kastanie“.>
Die weiteren Tagesordnungspunkte „Sachstand Neugestaltung Mehrzweckhalle – Sachstand Glasfaserausbau – Mitteilungen und Sonstiges“ werden in Teil 2 behandelt.

Nach Herrn Tschöp sprach der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete Frank Ide, der den Fachbereich Jugend und Soziales zu verantworten hat, wozu auch Migration gehört. Aus seinem Dezernat waren ein Sozialarbeiter und eine Koordinatorin anwesend, die für die Geflüchteten in Karlstraße und Kastanie zuständig sind. Der derzeitige Eigentümer dieser Immobilie kam der Einladung nicht nach. Den Anwohnern ist er wohl nicht bekannt.*)



Herr Ide nannte einige Zahlen: Im Kreis Gießen werden zwischen 20 und 50 Personen den Orten zugeordnet. Momentan leben 1200 Geflüchtete in 50 Orten. 2023 kamen etwa 60 Personen pro Woche, momentan sind es nur noch 13-15. Die Belegung liegt momentan bei 50% der vorhandenen Plätze und soll möglichst so gehalten werden. 2%Geflüchtete bezogen auf die Einwohnerzahl in einer Gemeinde sollen nicht überschritten werden.

Bürgermeisterin Ortmann gab einige Informationen zur Karlstraße. Diese Einrichtung war seit 2015 voll belegt, einige Familien wohnen seitdem dort. Die Einrichtung soll bald geschlossen werden. Ende 2024 kam die Kastanie hinzu. Die Reihenfolge ist wie folgt: Zuerst kommen die Geflüchteten in die Erstaufnahme-Einrichtung in Gießen. Anschließend werden sie auf die Orte verteilt. Sobald sie sich verständigen können bzw. einer Arbeit nachgehen, können sie private Wohnungen beziehen. Der Anteil von Menschen, die in Übergangseinrichtungen wohnen, beträgt in Biebertal etwa 0,6% bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl. Würde man alle, die in Privatwohnungen leben, mitberücksichtigen, so läge ihr Anteil bei über 2%.
Für die Kastanie habe der Eigentümer zuerst die Unterkunft geplant und dann Wohneinheiten beantragt, außerdem den Bauantrag zuerst an die Gemeinde gestellt statt an den Kreis.

Vor Beginn der Veranstaltung war der Saal schon gut gefüllt

Aus dem Publikum gab es Fragen zu den Bewohnern und zur Hausordnung.
Frage: „Wer kommt?“ Es werden Familien (nur Mütter?) mit Kindern dort wohnen. Die Kinder sind bereits schulpflichtig. Es werden keine „unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen“ bzw. überhaupt keine alleinstehenden jungen Männer kommen. Ausnahme: Kriegsverletzte Ukrainer.

Es gibt Hygiene-Pläne für den Innen- und Außenbereich. Für Besucher/innen besteht in der Regel kein Zutritt. „Wie sollen die Krumbacher Kontakt zu den Geflüchteten herstellen, wenn sie ausgesperrt werden?“ – „Wenn es andere Formate der Hausordnung gibt, sollten wir sie suchen.“

Frage: „Was passiert im Notfall?“ Da gilt dasselbe wie für alle Bürger: 110 für die Polizei, 112 für Feuerwehr und Rettungsdienste wählen. die Gießener Leitstelle hat die Nummern der Vorort-Helfer und von Gemeinde-Mitarbeitern einschließlich Bürgermeisterin. Frau Ortmann: Im Zweifelsfall lieber einmal zuviel anrufen.

Frage: „Wir wollen integrieren, dafür sind auch Sprachkurse nötig. Wo sollen sie stattfinden? Die Frauen kommen ja nicht zur Fairwandelbar und wir haben keine Bgegnungsstätte“. In Zusammenhang mit dieser Frage stellt sich Chris Patrick Koch vor, der in Biebertal für Gemeinwesenarbeit zuständig ist. „An einem Konzept wird noch gearbeitet.“

Herr Ide merkt an, dass die meisten Geflüchteten möglichst schnell nach Gießen umziehen wollen, weil sie da mehr zu Fuß erledigen und sich mit Landsleuten treffen können.
Fragen „Wie oft ziehen die Menschen um? Wo kommen die Menschen her, die demnächst einziehen?“ – Es sind wohl Menschen aus Eritrea und der Türkei. Kurden?

*) Der Eigentümer kann natürlich über das Grundbuch ermittelt werden. „Einsicht in das Grundbuch darf jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse daran hat.“ „Berechtigtes Interesse“ liegt vor, wenn man z.B. eine Immobilie kaufen will. Allerdings kann auch der unmittelbare Nachbar ein Interesse haben und daher Einsicht nehmen. = §12 Grundbuchordnung Gesetze im Internet.de/Grundbuchordnung

Fotos Eveline Renell und Winfried Senger

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